Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Signo Hospitality und deren Tochtergesellschaften
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Apartments, Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie sonstigen Flächen zur Beherbergung und Durchführung von Veranstaltungen wie Tagungen, Konferenzen, Seminaren, Banketten, Ausstellungen und vergleichbaren Events sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen der Signo Hospitality Hotels. Abweichende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss und Buchung
Der Vertrag kommt zustande, sobald eine Buchung durch den Kunden vorgenommen und von Signo Hospitality bestätigt wurde.
Die Bestätigung kann telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über ein Buchungssystem erfolgen.
Buchungen sind grundsätzlich für den persönlichen Bedarf des Kunden und nicht übertragbar.
Für Gruppenbuchungen ab zehn (10) Zimmern oder Apartments ist ein gesonderter Gruppenvertrag abzuschließen, der im Konfliktfall Vorrang vor diesen AGB hat.
Reservierungen mit Vorauszahlungen können weder geändert noch storniert werden; als Anzahlung im Voraus bezahlte Beträge können nicht erstattet werden. Dies ist in den Verkaufsbedingungen für den betreffenden Zimmerpreis ausgewiesen.
Falls laut Verkaufsbedingungen des betreffenden reservierten Zimmerpreises zulässig:
können Reservierungen direkt auf der Website storniert werden,
können Änderungen einer Reservierung direkt beim Hotel vorgenommen werden
Wird der Aufenthalt vom Gast vorzeitig beendet, ist der vereinbarte Preis in voller Höhe zu zahlen. Bei einer Reservierung mit Vorauszahlung wird aus diesem Grund keine Erstattung geleistet.
Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, müssen Gäste ihr Zimmer am letzten Tag ihrer Reservierung bis 12 Uhr verlassen. Geschieht dies nicht, wird eine zusätzliche Nacht berechnet.
Reservierungen gelten für die jeweilige Person und können nicht an Dritte übertragen werden, weder kostenlos noch gegen eine Gebühr oder zu Werbezwecken.
III. Leistungen, Preise und Zahlung
Signo Hospitality verpflichtet sich, die vom Kunden gebuchten Zimmer, Veranstaltungsräume und Leistungen bereitzustellen. Alle ausgewiesenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und Bedienungsentgelt. Anfallende lokale Steuern und Gebühren werden separat berechnet und auf der Hotelrechnung ausgewiesen. Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Preise für die in Anspruch genommenen Leistungen verpflichtet.
Zimmerbuchungen: Die Begleichung des Zimmerpreises ist in der Regel bei Anreise des Gastes fällig. Das Hotel ist berechtigt, eine Vorauszahlung oder die Angabe einer gültigen Kreditkartennummer zu verlangen. Alternativ kann eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung durch ein Unternehmen als Garantie akzeptiert werden.
Depositrechnungen: Das Hotel kann für Buchungen, insbesondere bei längeren Aufenthalten oder Gruppenbuchungen, eine Depositrechnung stellen. Diese ist innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer innerhalb einer Kategorie besteht nicht.
Für Veranstaltungsverträge gilt: Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
IV. Reservierung, Stornierung und Nichtanreise
Stornierungsbedingungen und Fristen werden bei Buchung mitgeteilt. Bei Nichtanreise (No Show) oder verspäteter Stornierung kann das Hotel eine Ausfallgebühr berechnen.
Reservierungsgarantie: Für die Garantie einer Reservierung kann das Hotel eine Kreditkartennummer, eine Vorauszahlung oder eine schriftliche Kostenübernahme verlangen.
Nicht garantierte Zimmer stehen den Gästen bis 18:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung und gehen danach in den freien Verkauf zurück. Garantierte Zimmer sind bis 12:00 Uhr des Folgetages reserviert.
V. Nutzung der Zimmer, Veranstaltungsräume und Flächen
Die Nutzung der Zimmer und Apartments zu anderen als Beherbergungszwecken, insbesondere zu gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Zwecken, ist untersagt.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Dies gilt auch für die Nutzung von Flächen außerhalb der angemieteten Räume.
VI. Veranstaltungen, Tagungen und Konferenzen
Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Veranstalters zustande. Vertragspartner sind das Hotel und der Veranstalter. Wird ein Dritter als Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften dieser und der Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Leistungen, Preise, Zahlung
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
Depositrechnung: Das Hotel stellt dem Veranstalter vor der Veranstaltung eine Depositrechnung zur Verfügung, die in der Regel mindestens 50 % des geplanten Gesamtvolumens beträgt. Diese ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen. Die Restzahlung ist spätestens nach der Veranstaltung, gemäß Rechnungsstellung, fällig.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
Teilnehmerzahl und Änderungen
Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl spätestens zehn Werktage (10) vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und wird der Abrechnung zugrunde gelegt. Bei einer Überschreitung der Teilnehmerzahl wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.
Mitbringen von Speisen, Getränken und Gegenständen
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung; in diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, behördliche Nachweise zu verlangen. Die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen, ist mit dem Hotel abzustimmen.
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, kann das Hotel die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen.
Haftung des Veranstalters für Schäden
Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
Veröffentlichungen
Veröffentlichungen jeder Art, in denen auf den Veranstaltungsort hingewiesen wird, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels.
VII. Haftung und Pflichten des Kunden
Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und ggf. gegen Gebühr gestattet.
VIII. Datenschutz
Die vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung, des Aufenthalts und ggf. der Veranstaltung verarbeitet und gespeichert. Es gilt die Datenschutzrichtlinie der Signo Hospitality. https://www.signohotels.com/datenschutz
IX. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz des Hotels.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.